Allgemeine Mietbedingungen
Bedingungen für die Miete von Lastenrädern bei bigRad München
Stand: 01. Juli 2022
Die Firma Tobias Holst (im nachfolgendem "Anbieter" genannt) überlässt dem Vertragspartner (im nachfolgenden "Mieter" genannt) für den vorab vereinbarten Buchungszeitraum und gegen das vereinbarte Nutzungsentgelt das in der Buchung genannte Fahrrad bzw. Lastenrad sowie ggf. enthaltenes, bei Buchung aufgelistetes Zubehör.
1. Buchung und Mietgegenstand
a) Die Buchung erfolgt ausschließlich über die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Webseite unter www.bigrad.de. Eine anderweitige Buchung insbesondere per E-Mail oder Telefon ist ausgeschlossen.
b) Das mit der Buchung vereinbarte Nutzungsentgelt ist vorab in voller Höhe fällig.
c) Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums kostenfrei möglich. Bereits bezahltes Nutzungsentgelt wird in diesem Falle binnen 7 Werktage vom Anbieter über die vom Mieter bei der Buchung verwendete Zahlungsart erstattet.
d) Gegenstand der Buchung ist ausschließlich das genannte Fahrrad und das aufgelistete Zubehör. Weiteres Zubehör, insbesondere Fahrradhelm sind sofern nicht ausdrücklich erwähnt nicht Gegenstand des Mietvertrages und somit vom Mieter selbst zu organisieren.
e) Die Mietzeit beginnt und endet zu den mit der Buchung vereinbarten Zeiten.
f) Der Mieter hat den Mietgegenstand sowie sämtliches Zubehör zum vereinbarten Mietende am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
g) Eine Änderung oder Verlängerung des Mietzeitraumes bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
h) Im Falle einer verspäteten Rückgabe ist das Nutzungsentgelt welches für den Zeitraum der Verspätung üblicherweise berechnet worden wäre zzgl. einer Vertragsstrafe in Höhe von 50% fällig. Der Anbieter behält sich überdies die Geltendmachung weiterer Schäden vor, welche beispielsweise aus einer unerfüllten Anschlussbuchung resultieren können.
2. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter muss das überlassene Fahrrad vor Fahrtbeginn im zumutbaren Umfang auf Verkehrstüchtigkeit überprüfen. Hierzu gehören insbesondere aber nicht ausschließlich die Prüfung sämtlicher Bremsen und der Beleuchtung. Bei Defekten, welche die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, darf die Fahrt nicht angetreten werden.
b) Stellt der Mieter einen Mangel, einen Schaden oder das Fehlen von Zubehörartikeln fest, ist der Anbieter hierüber unverzüglich über die auf der Webseite www.bigrad.de angegebenen Kontaktdaten zu informieren.
c) Treten während der Mietzeit Fehler oder Mängel am Mietgegenstand oder dessen Zubehör auf, muss der Mieter den Anbieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.
d) Bei Verlust von Zubehör oder Schlüssel trägt der Mieter die Wiederbeschaffungskosten.
e) Bei einem Unfall oder einem Diebstahl muss der Mieter dies unerzüglich dem Anbieter melden.
3. Nebenabreden, Haftung, salvatorische Klausel
a) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
b) Der Anbieter haftet, sofern gesetzlich nicht anders geregelt, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
c) Sofern einzelne Teile des Vertrags oder der vereinbarten Bedingungen unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen hiervon unberührt.